Häufige Fragen zum Energiekostenausgleich

Die gesamte Lebensmittelindustrie ist seit einigen Monaten mit einer zunehmend angespannten Situation in der Warenbeschaffung konfrontiert. Durch die dramatische Lage in der Ukraine und vor allem den enormen Anstieg der Energie- und Transportkosten hat sich diese Situation nun zusätzlich verschärft.

Auch wir bei bofrost* haben mit diesen Herausforderungen zu kämpfen und sehen uns in sämtlichen Unternehmensbereichen mit den extrem gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreisen konfrontiert – von der Rohwarenerzeugung über die Produktion bis hin zur lückenlosen Tiefkühlung und zur Auslieferung durch unsere Verkaufsfahrer*innen.

Diese Faktoren bedeuten massive Kostensteigerungen, die wir trotz all unserer bisherigen Bemühungen nicht mehr länger kompensieren können. Daher berechnen wir vorübergehend und nur solange die Situation dies erfordert einen Energiekostenausgleich von 1,50 € pro Einkauf.

Unsere Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich eines Energiekostenausgleichs in Höhe von 1,50 € pro Einkauf innerhalb Luxemburgs.

Der Energiekostenausgleich in Höhe von 1,50 € wird nur einmal pro Einkauf berechnet. Sollten Sie mehrere Vorbestellungen über den Onlineshop oder über die bofrost* App ausgelöst haben und erfolgen diese im Rahmen einer Zustellung, berechnen wir Ihnen hierfür natürlich nur einmal den Energiekostenausgleich.

Der Energiekostenausgleich ist außerdem nur dann zu zahlen, wenn Sie wenigstens eines der von Ihnen ausgewählten Produkte auch tatsächlich kaufen. Sollten Sie sich also entscheiden, die von Ihnen ausgewählten Produkte nicht zu erwerben, muss der Energiekostenausgleich auch nicht entrichtet werden.

Der Energiekostenausgleich wird stets im direkten Zusammenhang mit einem Einkauf berechnet. Wird nichts gekauft, fallen auch die 1,50 € Energiekostenausgleich nicht an.

Nein. Wenn ein Artikel zum Termin nicht verfügbar war und im Anschluss nachgeliefert wird, fallen abgesehen vom Kaufpreis des Produkts keine weiteren Kosten an.

Nein. Auch wenn für den gleichen Termin mehrfach online Produkte vorbestellt wurden, wird der Energiekostenausgleich von unseren Verkaufsfahrer*innen bei der Bezahlung nur einmal abgerechnet. Die 1,50 € werden aus rein technischen Gründen bei jeder Onlinebestellung angezeigt.

 

Nicht nur für Fragen und Anregungen, auch für Lob und Kritik haben wir eine kostenlose Service-Hotline eingerichtet. Wählen Sie 27863232 (aus dem Festnetz der Luxemburger Post). Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular schreiben.

Ihre bofrost*Vorteile

Bezahlung erst bei Lieferung Bar oder per Lastschrift: Sie haben die Wahl bei der Bezahlung. Entscheiden Sie beim Besuchstermin.
Individuelle Beratung Bei Fragen stehen Ihnen Ihr Verkaufsfahrer sowie die Service- und Ernährungsberatung zur Verfügung.
Geschmacksgarantie Sollte ein Produkt nicht Ihrer Erwartung entsprechen, nehmen wir es zurück und erstatten den Kaufpreis.
Reinheitsgarantie Alle bofrost*Produkte sind ohne Geschmacksverstärker, bestrahlte Zutaten, künstliche Farbstoffe und Aromen.